Medizin
Die Validierung der Aufbereitungsprozesse ist im §8 MPBetreibV(1) geregelt: „Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird.“ Weiterhin wird eine ordnungsgemäße Aufbereitung der Medizinprodukte vermutet, sofern die Empfehlung des RKI „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ beachtet wird. Wichtige Normen für die Validierung der Reinigungs- und Desinfektionsprozesse sind die Normen DIN EN ISO 15883 und DIN 58341, sowie für die Dampfsterilisationsprozesse die Norm DIN EN ISO 17665-1.